Verfällt Urlaub aus dem Vorjahr bei Krankheit
#1

Gibt es einen Unterschied beim Urlaubverfall durch Krankheit im Bezug auf Mindesturlaub (20 Tage) und dem Tarifurlaub?
Ich habe noch 2 Tage Resturlaub aus 2019, die ich bedingt durch eine OP nicht fristgerecht nehmen konnte. Nun teilte mir mein Arbeitgeber Eigenbetrieb von Berlin mit, dass ich keinen Anspruch darauf habe, da ich meinen Mindesturlaub bereits aufgebraucht habe.
Kann das stimmen?
Ich bin Kitaleiterin und möchte auch meinen Mitarbeitern richtige Auskunft geben, ich verstehe es in der Gesetzgebung anders.
LG
Zitieren
#2

Grundsätzlich kann tariflicher Urlaub anders verfallen wie der gesetzliche Urlaubsanspruch. Für den TVöD wurde festgestellt, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (BAG Urteil vom 22.5.2011; 9 AZR 575/10.)
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Krankheit - Inflationsprämie
- Minusstunden bei Krankheit, Feiertag und Urlaub
- RZVK - Wartezeit Krankheit

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers