26.11.2009, 21:48
Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen, Reetdachhäusern und Fachwerkhäusern wird es ab Sylvester 2009 nicht mehr geben. Dieses Verbot, mit dem besonders historische Altstädte geschützt werden sollen, sieht die neue Fassung der bundesweit gültigen 1. Sprengstoffverordnung zum Sprengstoffgesetz in § 23 Absatz 1 vor, die seit dem 01.10.2009 in Kraft ist.
Mir scheint, dass der Gesetzgeber hier übers Ziel hinaus geschossen ist. Natürlich ist der Brandschutz wichtig, aber mit dieser Regelung trifft man sehr viele Gastwirte in den Innenstädten, denen nun zu Silvester viele Kunden wegbleiben. Ich glaube kaum, dass es nötig ist, die Altstädte vor Feuern durch Sylvester-Raketen zu schützen, zumal die Raketen und Böller mittlerweile sehr sicher geworden sind.
Links: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/pa...etzen.html
http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/...492062.cfm
Mir scheint, dass der Gesetzgeber hier übers Ziel hinaus geschossen ist. Natürlich ist der Brandschutz wichtig, aber mit dieser Regelung trifft man sehr viele Gastwirte in den Innenstädten, denen nun zu Silvester viele Kunden wegbleiben. Ich glaube kaum, dass es nötig ist, die Altstädte vor Feuern durch Sylvester-Raketen zu schützen, zumal die Raketen und Böller mittlerweile sehr sicher geworden sind.
Links: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/pa...etzen.html
http://www.ez-online.de/lokal/esslingen/...492062.cfm