Verbeamtung A9 Feuerwehr Bayern
#1

Hallo Zusammen Smile 

Ich bin aktuell als Tarifbeschäftigter im feuerwehrtechnischen Dienst (EG 8) tätig. Nun möchte ich mich auf eine Beamtenstelle (A 9) bewerben. 
Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nach der Fachverordnung Feuerwehr, Amtsarzt... etc. liegen vor. Somit könnte ich als Regelbewerber eingestellt werden.  
Im Text der Stellenbeschreibung steht "...Brandinspektor (B3-Lehrgang), oder die Bereitschaft die notwendige Qualifikation zu erwerben..". Ich müsste also bei Antritt der Stelle noch den B3-Lehrgang (in meinem Fall 12 Wochen Schulung) nachholen. 

Nun zur eigentlichen Frage, bei der mir die Personalabteilung des hoffentlich zukünftigen Arbeitgebers leider nicht weiterhelfen konnte.  Icon_confused  
Kann ich, ohne jemals verbeamtet gewesen zu sein und die Laufbahn quasi in einem Angestelltenverhältnis durchlaufen habe, direkt in A 9 verbeamtet werden? 
Mir sind ähnliche Fälle aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes bekannt, in der z.B. eine Stelle nach EG 8 mit einem Bewerber besetzt wurde, welcher die erforderliche Qualifikation erst während seines Beschäftigungsverhältnisses erlangt hat. Dieser wurde zu Beginn der Tätigkeit in EG7 eingestellt, der Differenzbetrag zwischen EG 7 und EG 8 wurde als monatliche "Zukunftssicherung" auf das EG 7 Gehalt aufgeschlagen und sobald die Qualifikation erlangt wurde, wurde die Person automatisch in EG 8 "übergeleitet". 
Ist so etwas auch in einer, meines Erachtens doch recht starren, Beamtenlaufbahn möglich? Gibt es hierzu einen Gesetzestext oder kann der Oberste Dienstherr solange es in der selben Qualifikationsebene bleibt in der Besoldungsstufe verbeamten wie er es für richtig hält? 

Besten Dank und Viele Grüße Smile
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#2

Nein, ist nicht möglich. Die Ämter müssen beginnend vom Eingangsamt durchlaufen werden. Man kann allenfalls die Probezeit verkürzen, so dass die Beförderungen schneller gehen. Maßgeblich ist die Laufbahnverordnung deines Bundeslandes.
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#3

Je nach Laufbahnrecht kann auch eine Verbeamtung im Beförderungsamt möglich sein. Die Regelungen in Bayern kenne ich nicht, aber zumindest direkt A9 dürfte unrealistisch sein.
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