Verbeamten oder nicht?
#1

Hallo Allerseits!

Folgendermaßen sieht es bei mir aus:

Ich habe die Möglichkeit mich in den max. nächsten 1-2 Jahren verbeamten zu lassen. Ich hab schon viel Pro/Kontra Material zusammengetragen, wobei ich feststellen muss dass ich für mich, keine Punkte sehe die DEN Ausschlag für eine Verbeamtung hergeben.

Profil:
- 23 Jahre
- schwerbehindert
- angestellt bei einer obersten Bundesbehörde
- unbefristeter AV
- EG 6 Stufe 2
- mittlerer Dienst
- Single

Ich kann, wie oben erwähnt, mittelfristig einen BSB Posten übernehmen sofort als Beamter auf Probe in A6 Stufe 1 eingegliedert werden kann.

Geldfrage – Das größte Fragezeichen
Ich bin leider nur mD. Wäre ich gD könnte ich ja theoretisch bis A13 aufsteigen,
wobei das Geld von A10 ja schon immens anders wäre.
Allerdings möchte ich nicht in den gD
(Berufsschule in der Ausbildung fiel mir schon schwer, da will ich nicht wissen wie es bei einem Hochschulstudium aussieht, zumal ich auch gar nicht die Anforderungen habe)

D.h. bei max. A9 wäre bei mir irgendwann Schluss.
Bei uns im Haus könnte ich als TB max. eine Stelle bis EG 8 bekommen
(sofern eine Stelle frei ist und sie auch bekommen würde).

Rechenbeispiel gem. StaBa „Verdienste und Arbeitskosten“ 2012/2013:
Momentan EG 6 Stufe 2 = 2.256  max. EG 8 Stufe 6 = 2.854 €
Übergang entspr. A6 Stufe 1 = 1.974 €  max. A9 Stufe 8 = 3.109 €

Natürlich muss ich durch die entsprechenden A-Gruppen + Stufen erst einmal durch. Bis dahin sind die Bezüge ja noch längst nicht so hoch.
Wenn ich das jetzt so richtig dargestellt habe finde ich, dass ich als Beamter im mD keinen großen Vorteil davon habe oder?

Steuern:
Gut, GRV + AV fallen weg, allerdings wenn ich mich dafür privat versichern lasse, kann das im Endeffekt ja nur einen geringen bis gar keinen spürbaren Unterschied machen. Zwar übernimmt der AG die Hälfte, aber da Privat ja von Haus aus doch sehr teuer ist weiß ich gar nicht ob das sich so viel nimmt.

„Unkündbarkeit“:
Was das angeht finde ich, dass man als festangestellter TB ebenfalls fast "unkündbar" ist, sofern man nicht schlimme Sachen angestellt hat.
Zumal man als Beamter bestimmt auch gekündigt werden kann sofern er wirklich was Härteres verbrochen hat. Meiner Meinung zieht das Argument einfach nicht.

Positiv
- Das mit der Pension hört sich gut an

Neutral
- günstigere Hauskredite/Kredite?  Kann ich z.Z. u. längerfristig sowieso nichts mit anfangen
- PKV Absicherung der Familie  Kann ich z.Z nichts mit anfangen

„Negativ“? – Empfinde ich persönlich nicht schlimm bzw. könnte gut damit leben

Streikverbot
 käme mir sowieso nicht in den Sinn (auch als TB nicht…)
41 Std. Woche (wobei Schwerbehinderte dies sogar etwas drücken können)
 kenne mich in Überstunden machen bereits gut aus, daher kein Problem. Zumal
auf die Woche verteilt es nur ca. eine ½ bis ¾ Std. mehr sein dürfte
"Abtretung" gewisser Grundrechte
 m.M. mehr Schein als Sein
Krankheitskosten vorstrecken
 das Geld bekomme ich doch eh wieder. Plus/Minus Null also.
Schlechtes Image als Beamter
 kratzt mich am allerwenigsten von allen Punkten





Negativ – Empfinde ich bedenklicher
 Abordnung auf eine höherwertige Tätigkeit ohne dafür entsprechend höher bezahlt zu werden
 wenn ich hier richtig liege, weniger Lohnerhöhungen
 Abordnung an einen Arbeitsplatz/Dienstort (wobei das auch schon wieder bei Schwerbehinderten schwieriger ist bez. Dienstort)

Frage:
 entgegen mancher Äußerungen bekommen doch Beamte Weihnachtsgeld von 60% des Monatslohns oder?



Würdet ihr mir dennoch empfehlen mich verbeamten zu lassen oder nicht?
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#2

(18.01.2013, 18:32)Gast schrieb:  Würdet ihr mir dennoch empfehlen mich verbeamten zu lassen oder nicht?

Kurze Antwort auf einen sehr langen Text:

Wenn dir deine Tätigkeit Spass macht und Du im öffentlichen Dienst bleiben willst, ja.

Gruß Merger

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#3

Moin,

das Netto weicht schon erheblich voneinander ab. Beim Beamten sind selbstverständlich noch die Krankenversicherungskosten zu betrachten. Diese werden wahrscheinlich nicht Höhe des Differenzbetrages erreichen (bedenke, dass Du keine 100% PKV benötigst). Jedenfalls nicht, wenn Du keine Familie hast (in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung). Mit Sicherheit wird Dir das hier aber keiner sagen können, da Du mit einer Behinderung mit Risikozuschlägen rechnen musst.

Viele Grüße
1887
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#4

Hallo,

(24.01.2013, 09:00)1887 schrieb:  Moin,

das Netto weicht schon erheblich voneinander ab. Beim Beamten sind selbstverständlich noch die Krankenversicherungskosten zu betrachten.

Bitte auch zu beachten, dass der Versicherungsschutz besser ist.
Zusätzlich sollte man auch an den Ruhestand denken.
Bezüge erhält man bis zum Lebensende - als Ruhestandsbeamter max. 71,75 %.
Dagegen erhält man als Rentner später wesentlich weniger.
Da hilft auch nicht die Zusatzversorgung um auf das Einkommen eines Beamten zu kommen.

Und das wichtigste, als Beamter kann man auch eine Führungsstelle erhalten.

Dazu ein Kommentar eines Stadtdirektors:
Es gibt 3 Kategorien von Bediensteten bei uns:
A) Führungskräfte - Amtsleiter können nur Beamte sein.
B) Beamte - die den Angestellten sagen was sie zu tun haben.
C) Angestellte - die das machen müssen was die Beamten ihnen sagen.

Zitat:Diese werden wahrscheinlich nicht Höhe des Differenzbetrages erreichen (bedenke, dass Du keine 100% PKV benötigst).

Richtig - denn hier zahlt die Beihilfe auch noch ihren Teil und zwar 50 % (Ausnahme Beamter mit mindestens 2 Kindern oder Ruhestandsbeamter = 70 %)

Zitat:Jedenfalls nicht, wenn Du keine Familie hast (in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung). Mit Sicherheit wird Dir das hier aber keiner sagen können, da Du mit einer Behinderung mit Risikozuschlägen rechnen musst.

Da hier bereits eine Angestelltenstelle im ÖD vorliegt handelt es sich um einen Statuswechsel zum Beamten - Beamter auf Probe oder evt. sogar Beamter auf Lebenszeit.

Dann ist der schwerbehinderte Beamte über die Beamten Öffnungsklausel mit einem Maximalzuschlag von 30 % versicherbar.

Gehen wir einmal von einem 25 jährigen aus mit 50 % Beihilfe -
wäre der mtl. Beitrag für eine PKV incl. 30 % Zuschlag = ca. 180 €

Viele Grüße!

Merger
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#5

Also, wenn man Dir in Deinem Alter diese Chance eröffnet, musst Du zuschlagen. Als Tarifler fährst Du schlechter; die Unkündbarkeit ist da lange schon Geschichte. Außerdem endet bei Beamten im Krankheitsfalle nicht nach 6 Wochen schon die LFZ. Das ist ein Unterschied, ob die Kohle ganz normal weiter läuft oder man 60 % Krankengeld bekommt. Bei der Nummer kannst Du nur gewinnen. Primus von Quack
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#6

Das kommt hier vielleicht etwas spät, aber eventuell wird jemand ja noch von Google hergeleitet (wie ich).

Das für mich entschiedenste Kriterium FÜR eine Verbeamtung: Bei einer längeren Erkrankung bekommst du dein Gehalt weiterbezahlt. Als Angestellter springt nach 6 Wochen die Krankenkasse ein und nach 1 /2 Jahren bekommst du gar nichts mehr.

Also zusammengefasst bei Krankheiten oder eventueller Arbeitsunfähigkeit wirst du als Beamter aufgefangen, als Angestellter fällst du ins fast Bodenlose.
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