Urteil zur Höhergruppierung TvL
#46

Meines Erachtens müsste die Erfahrungsstufe doch bestehen bleiben wie sie ist oder? 
Man wird ja aufgrund eines Fehlers bei der Eingruppierung rückwirkend höher gruppiert und nicht, weil man andere Aufgaben übernommen hat. Oder sehe ich das falsch?
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#47

(05.11.2023, 17:22)Gast schrieb:  Meines Erachtens müsste die Erfahrungsstufe doch bestehen bleiben wie sie ist oder? 
Man wird ja aufgrund eines Fehlers bei der Eingruppierung rückwirkend höher gruppiert und nicht, weil man andere Aufgaben übernommen hat. Oder sehe ich das falsch?

Die Stufenlaufzeit muss nachgezeichnet werden. Insbesondere wegen der "kleinen E9" und die spätere Überleitung in die E9a wird dies nur in Ausnahmefällen die gleiche Stufe/Stufenlaufzeit sein.
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#48

Die Erfahrungsstufe der E6 ist keinesfalls gleichzusetzen mit der E9a (vorher kleine E9).

Die E6 hatte viel kürzere Stufenlaufzeiten. Es gibt viele, die heute in der E9a erst in der Stufe 4 oder 5 landen werden, weil der Vorgänger (E9 klein) viel längere Stufenlaufzeiten hatte als die E6. Wenn nachgezeichnet wird, wird also der gesamte Weg der Stufenlaufzeiten korrigiert und man wird so gestellt, als würde man die Stufen korrekt durchlaufen haben. Dazu gehört dann eben auch, dass man in der E9 klein erst in die Endstufe (Stufe 4!) nach 15 Jahren kam. Aus dieser Stufe 4 wurde man dann erst in die E9a übergeleitet. Und bei der Einführung der E9a 2019 waren in der Mehrzahl der Fälle die Leute dann Stufe 4 oder 5.
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#49

Es ist demnach egal wieviel Jahre man schon in Stufe 6 der E6 war bei der Beurteilung, welche Stufe für die E9a korrekt ist.
Man kann - egal wie lange man bereits in Serviceeinheiten war - nur in der Endstufe 4! der kleinen E9 gewesen sein, da es dort keine Stufe 5 und 6 gab.

Ab 2019 führte man erst die E9a ein. Und hier wurde man dann wie folgt den Stufen zugeordnet:

"Beschäftigte, die in der bisherigen Stufe 3 der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 bereits mindestens vier Jahre verbracht haben, werden unmittelbar der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a zugeordnet, in der sie die volle Stufenlaufzeit zurücklegen müssen. Die Stufenlaufzeit beginnt in diesen Fällen am 01.01.2019.

Beschäftigte, die in der bisherigen Stufe 4 der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 bereits mindestens fünf Jahre verbracht haben und hier den Erhöhungsbetrag erhalten, werden der Stufe 6 (Endstufe) zugeordnet."

Man sieht also, dass man erst nach 15 Jahren in der kleinen E9 in die Endstufe 4 kam. Wer will das erreicht haben, wenn die Laufzeit erst 2006 begann? Das wäre 2021 gewesen. 2019 aber kam bereits die E9a, in die man übergeleitet werden musste, mit den Jahren die man bis dahin hatte. 

Bei vielen Angestellten spielt es auch noch eine große Rolle, seit wann sie denn überhaupt in der kleinen E9 gewesen sein können. Vor dem TVL gab es den BAT. Da war man als Serviceeinheit zunächst in Verg. Gr. Vc eingruppiert und nach 3 Jahren dann der Bewährungsaufsttieg nach Vb. Diese Vb wurde erst 2006 mit Einführung des TVL zur kleinen E9. Wenn man dann mal rechnet...:
ab 2006 kleine E9 - höchste Stufe dort die 4! aber erst nach 15 Jahren!
Damit hat man 2019 zur Einführung der E9a 13 Jahre Stufenlaufzeit in der kleinen E9 verbracht und war damit maximal in der Stufe 3. Aus dieser wurde man wie oben beschrieben dann der Stufe 5 zugeordnet, weil man bereits mindestens 4 Jahre in dieser Stufe 3 war.

Es ist kompliziert und deshalb dauert diese Nachzeichnung bei den Bezügestellen auch so lange!
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#50

Ich habe eine Frage??? Eingruppierung E 9a ist bei uns erfolgt. Bin aber durch Fehler der Verwaltung (Überleitung BAT in TVL) damals falsch eingruppiert worden.
War in der E 6 Stufe 5, wäre 2025 in die E6 Stufe 6 gekommen. Wäre aber vermutungsweise schon längst in der letzten Stufe gewesen. Jetzt wurde ich in die E9a Stufe 4 eingestuft und bin einfach nur entsetzt. Bin (inklusive Ausbildung) seit 1991 im Dienst. Hat man Möglichkeiten rechtliche Schritte gegen die falsche Eingruppierung (damals Überleitung BAT - TVL) einzuleiten?
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#51

Du hast immer die Möglichkeit Einspruch gegen die "falsche Korrektur der Eingruppierung in 9 a" zu erheben. Würde ich aber zeitnah machen und mit Begründung. Darf ich fragen, welches Bundesland schon die Korrektur der Eingruppierung durchgesetzt hat? Hier in Sachsen-Anhalt tun sich die Geschäftsleiter leider ein bisschen schwer, obwohl die Urteile und Beschlüsse der TdL zielführend sein müssten.
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