08.08.2012, 17:47
Das VG Greifswald hat entschieden, dass ein Bürgermeister sich gegenüber Parteien neutral verhalten muss. "Staatliche Stellen unterliegen auch mit ihren Äußerungen einer Neutralitätspflicht gegenüber politischen Parteien, die ihnen jegliche Bewertung verbietet."
Der Bürgermeister von Pasewalk hatte auf der städtischen Webseite für ein Aktionsbündnis gegen Rechts geworben.
Nun stellt sich der Bürgermeister die Frage, wie er kenntlich machen kann und muss, ob er privat oder amtlich handelt:
Link: http://www.nordkurier.de/cmlink/nordkuri...r-1.468777