20 Tage wäre nur bei mehr als 6 Monate korrekt. Also Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.7. oder 31.8.
16 Tage ist der tarifliche Teilanspruch. 31 Tage fürs Gesamtjahr. 6 Monate 15 ,5 Tage. Aufgerundet 16 Tage.
Anderes Ergebnis bei Sonderaschverhalten (Z.B.Schichtarbeit, Schwerbehindert.)