Urlaubsgeld bzw. Stundengutschrift
#1

014

Hallo,

bei einer geringfügigen Beschäftigung nach TVöD habe ich nun festgestellt, daß die Urlaubszeit nicht in Form von angesetzten, zu leistenden Urlaubsstunden gutgeschrieben werden. Negativ werden sie auch nicht eingerechnet.
Ist das korrrekt?
Urlaubsgeld wird auch keines bezahlt.....

Hier entsteht natürlich nun eine Diskrepanz zwischen zu leistenden Arbeitsstunden und tatsächlich, unter In-Anspruchnahme des Urlaubs, zu leistenden Arbeitststunden.
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#2

Es gibt keinen Unterschied von geringfügig Beschäftigten oder Vollzeit.
Die Urlaubsberechnung ist dann anteilig. Du hast genauso Anspruch auf sechs Wochen Urlaub wie jeder andere im TVöD.
Im Arbeitsvertrag wurden deine wöchentl. Arbeitsstunden normalerweise festgelegt. Wenn du Urlaub hast, müssen diese Stunden gutgeschrieben werden.
Urlaubsgeld gibt es im TVöD nicht. Eine Jahressonderzahlung muss anteilig ausbezahlt werden, wenn du am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis gestanden bist.
Ob du Anspruch auf leistungsorientierte Bezahlung hast wird in eurer Dienstvereinbarung geregelt sein.
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