12.02.2018, 11:11
Hallo,
bei einer geringfügigen Beschäftigung nach TVöD habe ich nun festgestellt, daß die Urlaubszeit nicht in Form von angesetzten, zu leistenden Urlaubsstunden gutgeschrieben werden. Negativ werden sie auch nicht eingerechnet.
Ist das korrrekt?
Urlaubsgeld wird auch keines bezahlt.....
Hier entsteht natürlich nun eine Diskrepanz zwischen zu leistenden Arbeitsstunden und tatsächlich, unter In-Anspruchnahme des Urlaubs, zu leistenden Arbeitststunden.