Urlaubsanspruch
#1

Hallo, 
Mein 1-Jahresvertrag (4/ Tage-Woche) begann am 15.6.19 und endet am 14.6.20. Man hat mir für letzes Jahr 12 und für dieses Jahr 10 Tage Urlaub berechnet. Ist dies korrekt berechnet? 
Es wird wohl direkt im Anschluss beim gleichen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag (befristet?) geben. Wird es auch da wieder keinen Urlaubsanspruch für Juni geben - obwohl man doch das ganze Jahr gearbeitet hat?
Danke für eure Antworten. 
LG, BhK
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#2

Gab es im ersten Halbjahr Urlaubsansprüche bei anderen Arbeitgebern?

Ansonsten ist die Berechnung falsch, weil zumindest der gesetzliche Urlaubsanspruch in 2019 zu gewähren war (16 Tage).

Für 2020. Wenn das Arbeitsverhältnis nahtlos bis (mindestens) bis zum Jahresende fortgesetzt wird entsteht letztlich der volle Urlaubsanspruch. Aktuell sind die 10 Tage korrekt.
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#3

Danke für die Info.  Wahrscheinlich hätten wir die 16 Tage des gesetzlichen Urlaubs noch in 19 beantragen müssen.
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#4

Grundsätzlich schon, aber die aktuelle Rechtsprechung des BAG sieht erhebliche Pflichten des Arbeitgebers bei der Gewährung von Urlaub. Die falsche Information zum Urlaubsanspruch könnte dazu führen, dass der Anspruch noch durchsetzbar ist. Kommt aber ggf. auf die Details an.
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