Urlaubsanspruch bei Neuanstellung
#1

Wieso werden bei einer Neuanstellung, die nicht genau auf den 01., also den Monatsanfang, datiert ist, keine anteiligen Urlaubstage für den "angebrochenen" Monat gewährt?
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#2

Weil der Tarifvertrag es so regelt. Im BUrlG ist es im Ergebnis ähnlich. Es gibt ein paar Konstellationen, wo das BUrlG zu einem höheren Urlaubsanspruch führt. Das greift dann auch im öffentlichen Dienst.

Gedanke der Regelung ist, dass dies einfacher ist als es tagesscharf zu berechnen. Die Bedeutung der Regelung ist durch die Regelungen zum Kündigungszeitpunkt auch eher gering. An anderer Stelle werden Personen, die im Laufe des Monats beginnen besser gestellt (volle Jahressonderzahlungsanspruch für den Monat, bei Stufenaufstieg höhere Bezahlung für den gesamten Monat bei in dem die nächste Stufe erreicht wird).
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#3

Vielen Dank!
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