Urlaubsanspruch TvÖD
#1

Hallo, ich bin in der Stadtverwaltung in Sachsen beschäftigt. Seit März 2025 bin ich ohne Unterbrechung krank, bis 26.10.2026. Ich habe noch den vollen Urlaubsanspruch seit 2025. Ich bin seit 06.08.26 ausgesteuert. Ich habe mich im Juli beim Arbeitsamt wegen Arbeitslosengeld nach Paragraph 145 III gemeldet. Ich habe bis heute keinen Bescheid und kein Geld erhalten. Um wieder Geld zu beziehen, möchte ich meine Krankschreibung beenden und ab 27. 10. den Resturlaub nehmen. Mein Arbeitgeber hat mir bisher 3 verschiedene Anspruchstage berechnet, von Anfangs 40 Tage bis jetzt, 48 Tage. Was ist richtig? Ich hatte im Mai 26 fristgerecht zum Jahresende 26 gekündigt.
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#2

Soweit keine Schwerbehinderung vorliegt und auch keine sonstigen Sachverhalte, die Einfluss auf den Urlaubsanspruch haben, wäre der Urlaubsanspruch grundsätzlich 50 Tage minus den in 2025 genommenen Urlaub.

"Ich habe mich im Juli beim Arbeitsamt wegen Arbeitslosengeld nach Paragraph 145 III gemeldet. Ich habe bis heute keinen Bescheid und kein Geld erhalten"
Wichtig wäre zu klären, was da los ist.

"Um wieder Geld zu beziehen, möchte ich meine Krankschreibung beenden und ab 27. 10. den Resturlaub nehmen."
Was nur dann funktioniert, wenn tatsächlich Arbeitsfähigkeit besteht oder der Arbeitgeber unabhängig davon Urlaub gewährt.
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