Urlaubsanspruch Geringfügige Beschäftigte
#1

Hallo,

stehen geringfügigen Beschäftigten auch die Tariflichen 30 Tage Urlaub zu , bei einer 5 Arbeitstag Woche ?

Herzliche Grüße und vielen Dank,
Oskar
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#2

Ja, wenn es eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ("450 Euro-Job") ist und ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt (kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme oder Gewerkschaftszugehörigkeit), der einen solchen Urlaubsanspruch von 30 Tagen beinhaltet (z. B. § 26 TVöD/TV-L).
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#3

Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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