Urlaubsanspruch / Entgeltfortzahlung bei Krankheit
#1

Hallo Forum,

sehr einfache Frage: Anstellung mit Arbeitsvertrag als geringfügig Beschäftige gemäß §8 Abs. 1 Nr.1 SGB.
Auf ein Telefonat mit verantwortlicher Person mit dem Hinweis auf den Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Krankheit bzw. Urlaubsanspruch 
in der Gemeindeverwaltung wird geantwortet, das "machen wir nicht". 
Nach eigenen Recherchen ist es ein Verstoß gegen geltendes Arbeitsrecht.
Wie sieht es das Forum, was könnte gemacht werden?

Danke
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#2

Urlaub beantragen und bei Ablehnung PR einschalten und ggf. klagen. Ähnlich bei Arbeitsunfähigkeit. Anspruch geltend machen und ggf. durchsetzen.
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