Urlaubsanspruch?
#1

Ich beziehe seit Juni 2024 eine EU-Rente, die bis zum Zeitpunkt der Altersrente am 1. November 2027 gezahlt wird. Mein Arbeitgeber hat mir nun einen Aufhebungsvertrag zugeschickt in dem steht, dass eine Abgeltung des Urlaubsanspruches ausgeschlossen ist. Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage, da ich den Urlaub ja nicht nehmen konnte?
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#2

"Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage, da ich den Urlaub ja nicht nehmen konnte?"
Grundsätzlich ja. Ggf. nicht wenn du im Aufhebungsvertrag darauf verzichtet. (Ob es wirksam ist hängt von den Details ab )
Gibt es irgendeinen Grund den Aufhebungsvertrag zu schließen?
Denn weiter verhandeln oder alternativ kündigen oder halt den Vertrag bis 1.11.2027 weiter beibehalten.
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