24.05.2025, 11:52
Guten Tag
ich komme aus BaWü.....TVÖD
es geht um eine Urlaubsanspruch vom Jahre 2024....ich bin seit April 24 erneut krank geschrieben...aus diesem Jahr habe ich einen Urlaubsanspruch
von insgesamt 30 Resttagen, (den letzten Urlaub habe ich am 28.03.24 genommen)
Nun teilte mir das Personalamt mit, mit der 1. Mail mit dass ich noch einen Anspruch von 25 Tagen habe dazu wird aber eine schriftliche Übertragung von mir bis 31.05.25 erwartet, da ich sonst nur 15 Tage bekomme.....diese Übertragung habe ich dann auch mitgeteilt ich fragte nach warum nur 25 Tage...ich habe als schwerbehinderte Person ja 5 Tage mehr im Jahr, darauf wurde es neu berechnet.
In der neuen Mail stand dann Urlaubsanspruch für das Jahr 24: 5 Tage nach SchwG und 15 Tage gesetzlicher Urlaub...
Für das Jahr 25: 3 Tage nach SchwG und 15 Tage bis 30.06.25 (ich bin wegen einer schweren Erkrankung bis 30.06.25 krank geschrieben und gehe ab 01.07.25
in Regelaltersrente.
Meiner Meinung nach darf der Urlaub nicht verfallen, ich konnte diesen ja mit durchgehender Krankheit seit 08.04.24 (Beginn Krankengeld) nicht nehmen konnte, ich auch nicht darauf aufmerksam gemacht worden bin (erst mit Schreiben vom 13.05.25)
Danke für Ihren Rat
ich komme aus BaWü.....TVÖD
es geht um eine Urlaubsanspruch vom Jahre 2024....ich bin seit April 24 erneut krank geschrieben...aus diesem Jahr habe ich einen Urlaubsanspruch
von insgesamt 30 Resttagen, (den letzten Urlaub habe ich am 28.03.24 genommen)
Nun teilte mir das Personalamt mit, mit der 1. Mail mit dass ich noch einen Anspruch von 25 Tagen habe dazu wird aber eine schriftliche Übertragung von mir bis 31.05.25 erwartet, da ich sonst nur 15 Tage bekomme.....diese Übertragung habe ich dann auch mitgeteilt ich fragte nach warum nur 25 Tage...ich habe als schwerbehinderte Person ja 5 Tage mehr im Jahr, darauf wurde es neu berechnet.
In der neuen Mail stand dann Urlaubsanspruch für das Jahr 24: 5 Tage nach SchwG und 15 Tage gesetzlicher Urlaub...
Für das Jahr 25: 3 Tage nach SchwG und 15 Tage bis 30.06.25 (ich bin wegen einer schweren Erkrankung bis 30.06.25 krank geschrieben und gehe ab 01.07.25
in Regelaltersrente.
Meiner Meinung nach darf der Urlaub nicht verfallen, ich konnte diesen ja mit durchgehender Krankheit seit 08.04.24 (Beginn Krankengeld) nicht nehmen konnte, ich auch nicht darauf aufmerksam gemacht worden bin (erst mit Schreiben vom 13.05.25)
Danke für Ihren Rat