Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung
#1

Ich war von Mai 2024 bis Oktober 2025 krank. Mein Urlaubsanspruch aus 2024 verfällt am 31.03.2026. 
Wann verfällt der Urlaub aus 2025, wenn ich ihn aus dienstlichen Gründen nicht nehmen konnte und mit Genehmigung des Vorgesetzten  in das Jahr 2026 übertragen lassen habe?
Marion
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#2

Welcher Tarifvertrag bzw. welches Beamtenrecht findet Anwendung?

"Wann verfällt der Urlaub aus 2025, wenn ich ihn aus dienstlichen Gründen nicht nehmen konnte und mit Genehmigung des Vorgesetzten in das Jahr 2026 übertragen lassen habe?"
Zum 31.3.2026. Je nach Tarifvertrag (z.B. TVöD) reicht auch Antritt des Urlaubs bis 31.3.2026. Weitere Vereinbarung erlaubt ggf. auch später. Im TVöD z.B. gilt dann noch: "Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten."
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