Urlaubsabgeltung für verstorbenen Mitarbeiter?
#1

Hallo miteinander,

Folgende Frage:

Ein Mitarbeiter ist letzte Woche verstorben, er war aktiv beschäftigt.
Überstunden wurden an seine Frau ausgezahlt. Wie verhält es sich mit dem Urlaub welchem Ihm zusteht ( Jan. - Mai).
Wird dieser umgewandelt und ebenfalls abgegolten?
Laut BAG steht ihm dies nicht zu, jedoch hat das BAG den EUGH abgerufen und hier gibt es ein Urteil von 2014. Jedoch die aktuelle Anfrage steht noch aus. Was meint ihr bzw. gibt es aktuelle Rechtsprechung?

mfG und danke für eure Antworten
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#2

Die Frage eines vererbbaren Urlaubsanspruchs ist scheinbar noch nicht geklärt. Das BAG hat den EuGH im Jahre 2016 nochmals angerufen, weil das Urteil aus 2014 nicht eindeutig genug war.
Wenn der Mitarbeiter auf Grundlage des TVöD beschäftigt war, ist der § 23 Abs. 3 TVöD zu beachten.
Demnach ist ein Sterbegeld für die restlichen Tage des Sterbemonats plus zwei weitere Monate in einer Summe auszuzahlen.
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#3

Manchmal staune ich echt über formulierte Problemstellungen.
Urlaub soll der Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Wie man darauf kommt, dass man bei einem Todesfall noch zusätzlich was ausbezahlt bekommt bzw. ein Urlaubsanspruch vererbt werden könnte, das erschließt sich mir irgendwie gar nicht.

Überstunden ist ja klar, dafür wurde eine Arbeitsleistung erbracht.

Beatrix
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#4

Es ist beides durchgeklagt. Urlaub ist vererbbar und wird an den/die Erben ausgezahlt.

Vielleicht sollten die, die keine Ahnung haben, sich ein wenig mit ihren falschen Aussagen zurückhalten!!!!
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