Urlaub wegen Betreuung Pflegebedürftiger
#1

Hallo, 
ich bin berufstätig und muss mindestens einmal im Monat mit meinem Vater zum Arzt fahren mit einem Zeitaufwand von ca 5 Stunden. Ich habe mir bisher immer Urlaub genommen, aber das geht auf Dauer an meine Substanz. Laut Krankenkasse steht einem nur bei stationären Aufenthalt im Krankenhaus ein Taxischein zu.
Ein Bekannter fällt unter dem Tarifvertrag IG-Metall, da gibt es die Möglichkeit sogenannte Tzug Tage zu beantragen. Er kann darüber bis zu 8 Tage im Jahr bezahlt freinehmen, um Pflegebedürftige zum Arzt zu fahren.

Gibt es diese Möglichkeit auch im öffentlichen Dienst oder gibt es sonstige Lösungen?
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#2

"Er kann darüber bis zu 8 Tage im Jahr bezahlt freinehmen"
Das ist kein bezahltes freinehmen bzw. dafür verzichtet er auf Einkommen um diese 8 freien Tage zu haben.

Man kann mit dem Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduktion aushandeln welches in entsprechenden freien Tagen gewährt wird. Dafür hat er dann aber ähnlich wie der IG Metall - Kollege weniger Geld.
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#3

Ich würde mit dem Arbeitgeber besprechen, ob das nicht auch über Abbau von Gleitzeit-Gutstunden geregelt werden kann; bei uns zumindest wäre das bei offensichtlicher Notwendigkeit (Kernarbeitszeitregelungen hin oder her) kein Problem. Idealerweise sollte man die Termine auch im Interese der Kollegen ggf. so legen, dass deine Abwesenheit nicht gerade während der Zeit des stärksten Publikumsverkehrs (falls überhaupt vorhanden) erfolgt.
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