Urlaub während der Krankschreibung
#1

Hallo,
ich (Beamter) bin seit ca. 7 Monaten arbeitsunfähig wegen Depressionen und wohl in der nächsten Zeit noch nicht arbeitsfähig. Jedoch haben wir schon letztes Jahr unseren Jahresurlaub (Flugreise) geplant und auch gebucht.
Nun meine Frage: Muss ich bei meinem Arbeitgeber die Erlaubnis einholen, um in den Urlaub zu fliegen oder reicht es aus, diesen nur beim Arbeitsgeber anzumelden? Mein Arzt befürwortet den Urlaub. Er ist hilfreich für meine Genesung, dies habe ich auch schriftlich.
Hat jemand Erfahrung damit oder war auch schon in dieser Lage?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhilfen könnte.
Herzliche Grüße, Uli
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#2

Ich sehe kein Erfordernis den Urlaub anzumelden. Schon gar nicht, wenn der Arzt es befürwortet.
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#3

Hallo, danke für die Rückmeldung. Aber kann man das irgendwo nachlesen? Ich habe schon im Landesbeamtengesetz für Sachsen-Anhalt nachgeschaut, aber da steht nichts dergleichen. Und sonst habe ich nur was für andere Bundesländer gefunden, das scheint aber in jedem Bundesland anders zu sein. LG
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#4

Ich glaube nicht, dass es irgendwo genau steht. Es ergibt sich aus der Natur der Sache. Der Kranke muss alles unterlassen was der Krankheit schadet. Schaue mal im Entgeltfortzahlungsgesetz oder google mal Krankheit und Urlaub.
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#5

Irgendwo steht, dass der Beamte überall seine Genesung einholen kann. Somit kannst du dich während deiner Krankschreibung aufhalten wo du willst, wenn dieser Ort deine Genesung nicht beeinträchtigt. Aber wenn du von dem Arzt bestätigt hast, dass es sogar deine Genesung positiv beeinflusst... Guten Flug Wink
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#6

Hallo, soweit ich weiss, muss man aber der Krankenkasse bescheid geben wenn man Krank ist und Urlaub machen möchte. Ansonsten ruht das Krankengeld... Hier Zitat von der TK (ob das auch der Fall bei anderen Krankenkassen, weiss ich allerdings nicht...)

"Der Krankengeldanspruch ruht auch,
...
■wenn Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Urlaubsreise ohne vorherige Zustimmung der TK antreten."
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#7

Danke für deinen Beitrag, aber ich bin Beamter und beziehe kein Krankengeld!!!
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#8

Hallo,

am einfachsten wäre es, beim zuständigen Personalrat anrufen und den Sachverhalt abklären.

Gruß Merger

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#9

Danke, hab ich in der Zwischenzeit gemacht, mein Personalrat hat nichts dagegen. Ich finde es nur komisch, dass darüber nirgendwo etwas zum Nachlesen steht. Ich habe das Beamtenrecht von vorn bis hinten durchgelesen und habe wirklich nichts gefunden. Wahrscheinlich ist dies nur in Sachsen-Anhalt so, es gibt Bundesländer, die eine Regelung haben.
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#10

Ich finde das immer krass, wenn ich lese, 7 Monate und mehr dienstunfähig... Als Tarifler in den unteren Entgeltgruppen ist sowas völlig unmöglich. Nach 6 Wochen ist es rum mit der Lohnfortzahlung und man bekommt nur noch 60 % Krankengeld. HaHa, und da kann der Arzt noch soviele Urlaubsreisen empfehlen, man könnte sie sich gar nicht leisten. Tja, und dann läßt sich die Dienststelle ne negative Gesundheitsprognose geben...Selbst "unkündbare Kolleginnen/Kollegen" sind damit kündbar und komplett weg vom Fenster. Was lernen wir daraus? Tarifler dürfen eben nicht ernsthaft krank werden...Gute Besserung und viel Spaß im Urlaub: Es grüßt einer der arbeitenden Zunft:-)
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#11

Hallo,

hier werden die Begriffe aber richtig durcheinander gewürfelt!

(31.07.2012, 10:32)Gast schrieb:  Ich finde das immer krass, wenn ich lese, 7 Monate und mehr dienstunfähig..

bedeutet, dass ein Beamter dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht!

Zitat:. Als Tarifler in den unteren Entgeltgruppen ist sowas völlig unmöglich. Nach 6 Wochen ist es rum mit der Lohnfortzahlung und man bekommt nur noch 60 % Krankengeld.

bedeutet, dass der Angestellte/Arbeiter nicht arbeitsfähig/krank ist.

Sind also 2 völlig unterschiedliche Dinge.

Vergleichbar zu dienstunfähig ist dies für Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeit und somit
muss dann die Rente beantragt werden.

Gruß Merger

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#12

Ja, OK, sorry. Da habe ich mich etwas in der Begrifflichkeit vertan. Der Kontext brachte es jedoch auf den Punkt. Logo geht es hier um "Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit". Als "Beschäftigter" wie es ja nun heißt, ist man schnell verratzt, sofern man längere Zeit krank ist. Und es droht im Ernstfalle sogar die Kündigung. Das ist gängige Praxis geworden. Es grüßt einer vom öffentlichen Proletariat...
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#13

Hallo,

es gehört zwar nicht zum Thema, aber es ist richtig, dass eines oder besser das letzte große
Privileg der Beamten die volle Besoldung im Krankheitsfall ist.
Solange der Dienstherr mitmacht, kommt die Kohle. Da gibt es keine zwingende Rechtsfolge wie bei den Angestellten Krankengeld-Arbeitslosengeld-Tschüß.
Jedoch darf der Dienstherr den Beamten zum Amtsarzt schicken und dann auch 'zwangspensionieren'. Und wenn man dann mit der Mindestversorgung dasteht, ist das gar nicht lustig. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung beiben gleich und orientieren sich nicht an dem geringeren Verdienst. Und die Pension ist auch voll steuerpflichtig.

Also kurz gesagt: Die goldenen Zeiten der Superversorgung sind leider vorbei.

Und Beschäftigte und Beamte sollten nicht auch noch untereinander aufeinander rumhacken, dass machen die Politik und der Dienstherr schon ganz gut.

Gruß
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#14

(31.07.2012, 10:32)Gast schrieb:  Ich finde das immer krass, wenn ich lese, 7 Monate und mehr dienstunfähig... Als Tarifler in den unteren Entgeltgruppen ist sowas völlig unmöglich. Nach 6 Wochen ist es rum mit der Lohnfortzahlung und man bekommt nur noch 60 % Krankengeld. HaHa, und da kann der Arzt noch soviele Urlaubsreisen empfehlen, man könnte sie sich gar nicht leisten. Tja, und dann läßt sich die Dienststelle ne negative Gesundheitsprognose geben...Selbst "unkündbare Kolleginnen/Kollegen" sind damit kündbar und komplett weg vom Fenster.  Was lernen wir daraus? Tarifler dürfen eben nicht ernsthaft krank werden...Gute Besserung und viel Spaß im Urlaub: Es grüßt einer der arbeitenden Zunft:-) 
Hättest ja auch Beamter werden können! ;-)
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#15

https://www.anwalt.de/rechtstipps/beamte...09305.html


Da steht alles für Beamte drin.
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