08.02.2026, 14:14
Wenn ein Mitarbeiter zum 31.07. in Rente geht, also 2. Jahreshälfte, hat er ja vollen Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub.
Somit wären es dann 5 Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und 20 Tage gesetzlichen Jahresurlaub, da der anteilie Tarifurlaub nur 18 Tage wären.
Ist es zulässig, dass der AG einfach 35:12x7 rechnet und nur 21 Tage gewährt ?
Somit wären es dann 5 Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und 20 Tage gesetzlichen Jahresurlaub, da der anteilie Tarifurlaub nur 18 Tage wären.
Ist es zulässig, dass der AG einfach 35:12x7 rechnet und nur 21 Tage gewährt ?


