Urlaub für Schwerbehinderte
#1

Wenn ein Mitarbeiter zum 31.07. in Rente geht, also 2. Jahreshälfte, hat er ja vollen Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub.
Somit wären es dann 5 Tage Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und 20 Tage gesetzlichen Jahresurlaub, da der anteilie Tarifurlaub nur 18 Tage wären.

Ist es zulässig, dass der AG einfach 35:12x7 rechnet und nur 21 Tage gewährt ?
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#2

"Ist es zulässig, dass der AG einfach 35:12x7 rechnet und nur 21 Tage gewährt ?"
Nein. Das ist falsch.

Es besteht der gesetzliche Anspruch von 20 Tagen + Zusatzurlaub. Hier 5 Tage. Also insgesamt 25 Tage. Teilurlaub beim Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist nur bei bis zu einem Halbjahr bzw. wenn die Schwerbehinderung nicht für das gesamte Jahr besteht vorgesehen.
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