Urlaub bei Kündigung
#1

Hallo zusammen,

ich habe zum 31.3.2022 gekündigt und habe noch mehr als 3 Wochen Urlaub + Überstunden, so dass ich bereits Anfang März meinen letzten Tag haben werde. Nun meint mein Arbeitgeber, ich muss die Tage anders nehmen, also nicht "voranstellen", so dass ich im März noch die "Neue" einlernen kann. Ich muss hier vllt. einfließen lassen, dass ich nicht "in Gutem" gehe, sondern sehr verärgert bin. Ich mache meine Arbeit jedoch natürlich noch weiter bis zum letzten Tage (das hatte ich zumindest seither vor).

Hat jemand eine Idee wie sich das mit dem Urlaub verhält? kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, den Urlaub z.B. wochenweise auf Januar und Februar und März zu verteilen?
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#2

"Hat jemand eine Idee wie sich das mit dem Urlaub verhält? kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, den Urlaub z.B. wochenweise auf Januar und Februar und März zu verteilen?"

Grundsätzlich sind bei Urlaub die Wünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen. Wichtige betriebliche Gründe können dazu führen, dass der Urlaub nicht wie gewünscht genommen werden kann. Anforderungen an die Einarbeitung können dabei eine Rolle spielen. Allerding besteht grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Urlaub nicht zerstückelt wird. Eine Aufteilung auf 3-4 Abschnitte wird im Regelfall nicht hinzunehmen sein.
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#3

(16.12.2021, 14:34)Gast schrieb:  "Hat jemand eine Idee wie sich das mit dem Urlaub verhält? kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, den Urlaub z.B. wochenweise auf Januar und Februar und März zu verteilen?"

Grundsätzlich sind bei Urlaub die Wünsche des Beschäftigten zu berücksichtigen. Wichtige betriebliche Gründe können dazu führen, dass der Urlaub nicht wie gewünscht genommen werden kann. Anforderungen an die Einarbeitung können dabei eine Rolle spielen. Allerding besteht grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Urlaub nicht zerstückelt wird. Eine Aufteilung auf 3-4 Abschnitte wird im Regelfall nicht hinzunehmen sein.

Vielen Dank für Deine/Ihre Antwort. Ich werde meinem Chef das Angebot unterbreiten, meiner Nachfolgerin soviel Unterlagen und Aufschriebe wie möglich vorzubereiten. Ich möchte aber meinen Urlaub wie geplant antreten. Bin ziemlich angeschlagen von der Art und Weise, wie man hier versucht, noch nachzutreten, nach allem, was vorgefallen ist.... wegen Krankheit auszufallen ist für mich "eigentlich" keine Option - aber sollte ich diese ziehen - wie verhält es sich dann mit dem "nicht genommenen Urlaub und der Überstunden" - müssen die mir ausgezahlt werden?
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