Urlaub ausbezahlen nach Kündigung
#1

Hallo!

ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, Tarifvertrag TVöD-B.
Nun habe ich fristgerecht zum 31.12.21 mein Arbeitsverhältnis gekündigt, eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers habe ich erhalten.
Meine restlichen Urlaubstage betragen noch 12 Tage und mein Arbeitgeber möchte diese an mich ausbezahlen, damit mehr Zeit für die Einarbeitung der nächsten Kollegin bleibt.
Ich bin mit einer Auszahlung nicht einverstanden sondern möchte die Urlaubstage frei nehmen.

Ist mein Arbeitgeber berechtigt, eine Auszahlung „anzuordnen“ und gegen meinen Willen diese Vorgehensweise durchzusetzen?

 Vielen Dank!

C.
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#2

Man beantragt Urlaub und kann diesen ggf. auch notfalls gerichtlich durchsetzen. Es kommt immer auch ein Stück auf die Details an, aber das bisher Vorgetragene spricht dagegen, dass hinreichende betriebliche Gründe vorliegen, welche rechtfertigen könnten, dass kein Urlaub genommen werden darf.
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