04.03.2016, 05:33
Hallo, ich arbeite seit 1992 im ÖD einer großen Kreisstadt unbefristet. Im Jahr 2014 erkrankte ich und konnte meinen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Resturlaub 10 Tage. Nun bin ich wieder seit Mai 2015 nach einem Herzinfarkt und anschließender 4-fach Bypass-OP noch nicht arbeitsfähig. Meine Frage: Kann ich diese Resturlaubstage in finanzieller Hinsicht geltend machen? Eine Arbeitsaufnahme steht noch nicht in gesicherter Aussicht.