Urlaub, aber Rufbereitschaft für den Winterdienst ? Erlaubt ?
#1

Hallo,
ich arbeite bei einer Stadt, und habe dieses Jahr noch ca. 4 Wochen Urlaub, den ich im Dezember nehmen werde/muss.

Wie ist das mit der Rufbereitschaft in den Wintermonaten geregelt?
Ich habe ganz normale 30 Tage Urlaub im Jahr, und bis Ende des Jahr müssen noch alle Tage weg.

Ist das gesetzlich erlaubt, dass mein Arbeitgeber mich in die Rufbereitschaft schickt, wenn ich Urlaub habe, und zu mir sagt "Kann ich dich anrufen, falls was ist" ?
Die können mich doch im Urlaub nicht verpflichten, dass ich im Urlaub zuhause bzw in der Nähe sein muss.

Kennt sich hier jemand mit dem Arbeitsrecht besser aus?
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#2

Rufbereitschaft darf in Urlaub nicht angeordnet werden.

Zu fragen ob er anrufen darf wenn was ist wäre keine Rufbereitschaft. Weder führt eine solche Aussage dazu, dass man in der Nähe sein muss noch, dass man ans Telefon gehen muss.
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#3

bei uns ist das so, dass es auf freiwilliger Basis funktioniert. Was nützen mir Mitarbeiter, die Ende Dezember noch 20 Urlaubstage übrig haben?
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#4

(13.10.2020, 07:59)Gast schrieb:  bei uns ist das so, dass es auf freiwilliger Basis funktioniert. Was nützen mir Mitarbeiter, die Ende Dezember noch 20 Urlaubstage übrig haben?
Also Urlaub haben und trotzdem erreichbar sein. Das ist eine Win-Win-Situation. Urlaub ist weg und das Bereitschaftsgeld läuft weiter. Wo kein Kläger ist kein Richter.
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#5

Und als Arbeitnehmer macht man dann nach einiger Zeit seinen Urlaub geltend, weil dieser durch die Bereitschaft nicht wirksam gewährt wurde.
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#6

(13.10.2020, 08:04)Gast schrieb:  Und als Arbeitnehmer macht man dann nach einiger Zeit seinen Urlaub geltend, weil dieser durch die Bereitschaft nicht wirksam gewährt wurde.
dann muss er seinen Urlaub eben in der lukrativen Winterbereitschaftszeit nehmen und bekommt nix.
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#7

(13.10.2020, 07:59)Gast schrieb:  bei uns ist das so, dass es auf freiwilliger Basis funktioniert. Was nützen mir Mitarbeiter, die Ende Dezember noch 20 Urlaubstage übrig haben?
Das liegt aber dann der Einteilung vom Chef. Wie ist das jetzt in ÖD im Tarifvertrag? Gibt es da eine Sonderregelung, dass man im Urlaub erreichbar sein muss ??
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#8

Nein im Urlaub muss man nicht erreichbar sein. Eine solche tarifliche Regelung wäre auch grundsätzlich unzulässig.
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