Urlaub / Vertreterregelung
#1

Hallo, ich teile mir seit einiger Zeit eine Stelle mit einer Kollegin (50/50) im Vorzimmer. Wir haben beide Kinder im selben Alter und sind auf Urlaub in den Ferien angewiesen. Leider kommt es hier natürlich auch mal zu Überschneidungen. Wir haben ein super funktionierendes Sekretariat, von denen jeder auch das Vorzimmer vertretungsweise mitmachen kann (machen sie auch jeden Freitag, da wir beide freitags frei haben). Nun macht unsere Chefin Stress, wir müssen uns aufteilen und sie will den Urlaub so nicht genehmigen. Es sind noch 4! weitere Kolleginnen da, die keinen Urlaub in der Zeit haben. Darf sie den Urlaub ablehnen? Es wird in den nächsten Jahren immer wieder vorkommen, dass wir überschneidend Urlaub brauchen. Darf der Arbeitgeber vorschreiben, dass ich nur Person XY als Vertretung angeben darf, wenn noch mehr Kollegen da sind, die uns vertreten könnten? Ich freue mich über Rückmeldung.
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#2

"Darf sie den Urlaub ablehnen?"
Kommt auf die Details an. Im Zweifelsfall muss man es durch eine Klage vorm Arbeitsgericht klären lassen.

"Darf der Arbeitgeber vorschreiben, dass ich nur Person XY als Vertretung angeben darf, wenn noch mehr Kollegen da sind, die uns vertreten könnten?"
Wenn die Alternativen objektiv bestehen, würde eine so begründete Ablehnung von Urlaub vor Gericht keinen Bestand haben.
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#3

Es kommt nicht nur darauf an, wer theoretisch vertreten könnte. Die Vertretung muss auch offiziell zu deren übertragenen Aufgaben gemäß Stellenbeschreibung / Geschäftsverteilungsplan gehören. Durch persönliche Absprache außerhalb der festgelegten Vertretungsregelungen kann man mal 1  bis 2 Tage abdecken, aber keinen "richtigen" Urlaub.

Ansonsten müssen die Stellenbeschreibungen neu gefasst werden mit entsprechender Anpassung der Zeitanteile und ggf. Eingruppierung, damit es für alle gerecht zugeht.
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