Urlaub
#1

Hallo an alle, 
ich habe folgende Frage:
Ich bekomme für Pfingsten 2 Wochen Urlaub. 
Bin auch neu im TVöD Vka.
Nun stelle ich mir die Frage kann ich Überstunden für beide Freitage eintragen und Montag bis Donnerstag Urlaub ? 
Oder gibt es da eine bestimmte Regelung?
Dankeschön
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#2

Moin,

wenn es um den Ausgleich von Mehrarbeitsstunden geht, findest Du die Regelung nicht im TVöD, sondern ggfs. in einer Dienstvereinbarung der Arbeitgeberin.

VG 1887
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#3

Soweit der Arbeitgeber ungleichmäßige Verteilungen der Arbeitsstunden erlaubt wird er recht oft in seinen Dienstvereinbarungen Regelungen getroffen haben um solche Konstrukte zu vermeiden. Soweit die Arbeitszeit gleichmäßig auf die Tage verteilt ist, wird sowas meist kein Problem sein. Aber auch da sind Regelungen möglich, die Gleittage im direkten Zusammenhang mit Urlaub ausschließt.

Zu beachten ist noch, dass die Regelungen für Überstunden und reinen Plusstunden auf den Zeitkonto unterschiedlich sein können.

Im Kern also wie schon von 1887 beschrieben. Schau in eure Dienstvereinbarungen.
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