Unzureichende Aktenführung und Duldung melden?
#1

Ist ein Beamter verpflichtet, zu melden, wenn bekannt wird, dass Kollegen (Angestellte) etliche mit Kosteneinnahmen verbundene Vorgänge nicht sorgfältig führt, der Kommune dadurch möglicherweise Einnahmen verloren gehen und ein Vorgesetzter (Angestellter) dies weiß, den Zustand aber weder aufarbeiten noch korrigieren lässt? Und Kostenentscheidungen zu Lasten der Kommune trifft, die bei vollständiger Aktenführung vielleicht zugunsten der Stadt hätten ausfallen können?
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#2

Ob er verpflichtet ist, das zu melden, darüber kann vermutlich streiten. Aber empfehlenswert ist es für den Beamten meines Erachtens schon.

Ich würde das unter Beratungspflicht fassen: Beamte Beratungspflicht
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