Unterschied Freistellung zu Teilnahme an Personalratssitzungen ohne Freistellung
#1

Hallo Kommunalforumteam,

worin liegen die Unterschiede einer Feristellung nach LPersVG und der Teilnahme an PR-Sitzungen ohne Freistellung?

Vielen Dank für eure Unterstützung
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#2

Hallo,
versuch einfach mal deine Frage genauer darzustellen, denn im Moment ist nicht wirklich erkennbar auf was du abzielst.
Gruß
Blauer
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#3

Hallo Gast,

an PR-Sitzungen kann bzw muss das nicht freigestellte PR-Mitglied teilnehmen. Es sei denn es gibt zwingende Gründe die dagegen sprechen. Der Freigestellte widmet sich ganz der Personalratsarbeit, das ordentliche Mitglied welches nicht freigestellt ist informiert seinen Vorgesetzten über die Termine und geht dann dort hin.
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#4

Der AG muss jeden PR für seine PR-Arbeit die Zeit zur Verfügung stellen, d.h. für diese Zeit freistellen,, die er braucht. Dazu gehören besonders die Sitzungen; die Teilnahme daran ist verpflichtend, wenn man im Dienst ist. Es gibt wenige Ausnahmen, wenn beispielsweise ein PR aus der IT einen Fehler bereinigen muss, der sonst den ganzen Betrieb lahm legt. Das gilt übrigens auch für die nachzuladenden Ersatzmitglieder, Schwerbehinderten- und Jugendvertretungen! Die formale Freistellung bedeutet, dass Personalräte ganz oder teilweise von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden. In der Regel und sinnvollerweise sind das die Vorsitzenden, die auch Ansprechpartner der Dienststelle und Vertreter des Gremiums sind und verantwortlich für die termingerechten Einladungen, Tagesordnungen, Beschlussvorbereitungen etc. sind. Wie viele formale Freistellungen man erhält, ist im Personalvertretungsgesetz klar geregelt und richtet sich nach der Anzahl der zu vertretenden Mitarbeiter. Das Gremium beschließt mehrheitlich, wer und in welchem Umfang freigestellt wird. Der AG kann das nicht verhindern.
Übrigens: Basis-Schulungen, die zur Ausübung des Amts erforderlich sind, muss der AG zahlen und die teilnehmenden Personalräte freistellen! Mein Tipp: Unbedingt machen - die Grundschulung dauert 5 Tage, aber viele Fragen und u.U. fatale Formfehler, erübrigen sich damit :-) Und die Kosten für die Literatur (Personalvertretungsgesetz, Arbeitszeitges. etc. und Kommentare) gehören zur Grundausstattung eines Gremiums. Also, macht euch fitt, es reicht nicht, Einzelfälle auszustreiten, ihr müsst wissen, welche Rechte aber auch Pflichten (Terminwahrung, Antragstellung, Begründung von Ablehnungen etc.) ihr habt und wann man besser nicht streitet, sondern Vereinbarungen für die Kolleginnen und Kollegen aushandelt.
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#5

Super Erklärung!!Icon_mrgreenN04055
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