Unterbrechung des Jahresurlaubes für Wahldienst
#1

Genehmigter Urlaub vom Landkreis.

Die Stadt fordert die Teilnahme als Wahlhelfer bei den Kommunalwahlen.
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#2

Wenn man sich im Urlaub entsprechend weit entfernt aufhält, wird dies nicht zumutbar sein. Soweit man sich am Wohnort aufhält, ist man verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Die Tätigkeit als Wahlhelfer stellt keine Arbeitszeit dar und wird deshalb vom Urlaub nicht berührt.
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