24.07.2018, 18:54
Hallo zusammen.
Ich befinde mich derzeit in BY in der 3. QE A13.
Nächstes Jahr habe ich due Möglichkeit, eine neue Ausbildung in der 4. QE zu durchlaufen. Dazu muss ich mich als Beamter entlassen lassen und die zweijährige Ausbildung als Angestellter absolvieren. Nach erfolgreicher Anstellungsprüfung dann Beamter auf Probe ebenfalls A13, allerdings QE4.
Es geht nun darum, wie ich in E13 einzustufen bin. Personalabteilung meint, bei Neueinstellung maximal Stufe 3.
Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich seit 13 Jahren ununterbrochen beim jetzigen Arbeitgeber gearbeitet habe ( als Angestellter, Anwärter und Beamter), ist es kein neues Beschäftigungsverhältnis und ich sollte in Stufe 5 eingestuft werden.
Kann mir da vielleicht jemand eine Einschätzung zum Fall geben ung ggf. eine Rechtsquelle nennen?
Vielen Dank!
Ich befinde mich derzeit in BY in der 3. QE A13.
Nächstes Jahr habe ich due Möglichkeit, eine neue Ausbildung in der 4. QE zu durchlaufen. Dazu muss ich mich als Beamter entlassen lassen und die zweijährige Ausbildung als Angestellter absolvieren. Nach erfolgreicher Anstellungsprüfung dann Beamter auf Probe ebenfalls A13, allerdings QE4.
Es geht nun darum, wie ich in E13 einzustufen bin. Personalabteilung meint, bei Neueinstellung maximal Stufe 3.
Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich seit 13 Jahren ununterbrochen beim jetzigen Arbeitgeber gearbeitet habe ( als Angestellter, Anwärter und Beamter), ist es kein neues Beschäftigungsverhältnis und ich sollte in Stufe 5 eingestuft werden.
Kann mir da vielleicht jemand eine Einschätzung zum Fall geben ung ggf. eine Rechtsquelle nennen?
Vielen Dank!