Umsetzungsantrag nach Elternzeit
#1

Hallo ,

In der Regel verhält es sich bei meinen AG so das nach der Eltenrzeit der AN wieder auf seine unrsprüngliche Stelle zurückkehrt . Besteht denn die Möglichkeit das man im Vorfeld /während der Elternteil einen Umsetzungsantrag oder ähnliches stellt um auf eine andere Stelle gesetzt zu werden . Grundsätzlich hat man ja nur Anspruch auf eine gleichwertige Stelle . Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar .
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#2

Grundsätzlich ist es möglich jederzeit dem Arbeitgeber zu bitten einen einen anderen Aufgabenbereich zuzuweisen. Das Vorgehen hängt von der einzelnen Behörde ab. Ggf. kann Beamter/Tarifbeschäftigter sowie die Gründe für den gewünschten Wechsel eine Rolle spielen. Daneben welche objektiven Möglichkeiten bestehen.

Am besten mal beim Personalrat nachfragen die die Praxis bei Euch ist. Auch das Personalreferat wird sicher Auskunft erteilen.

Ein Weg ist sich auf entsprechende freie Stellen zu bewerben.
Wenn man ohne Bewerbungsverfahren eine andere Stelle bekommen will braucht es einen Bereich der eine Stelle hat und dich will.
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#3

Ja das dachte ich mir schon am besten über das Bewerbungsverfahren . Danke für den Hinweis ich werde mich beim Personalrat mal kundig machen . Der Gedankengang war nur das die Elternvertretung somit ja grundsätzlich übernommen werden kann / man personalengpässe spart wenn vielleicht im Vorfeld das besprochen wird .
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