19.08.2010, 19:29
Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage und bräuchte eine schnelle Antwort.
Bin seit 1999 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Seit 13 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Habe zwei ärztliche Gutachten, daß ich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden soll.
Nun endlich scheint eine Stelle gefunden zu sein.
Der Rentenversicherungsträger ist mit im Boot und wird die Einarbeitungszeit, bzw die Weiterbildungskurse, die nötig sind finanziell übernehmen.
Nun will mein Arbeitgeber mich eine Entgeltstufe niedriger eingruppieren.
Ist das zulässig? Immerhin übernimmt ja die Rentenversicherung schon einen ganzen Batzen an Kosten. Und ich habe es mir ja nicht ausgesucht, daß ich aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitstelle wechseln muß.
Wer kann mir weiterhelfen????
Danke im voraus.
Regine
Ich habe eine Frage und bräuchte eine schnelle Antwort.
Bin seit 1999 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Seit 13 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Habe zwei ärztliche Gutachten, daß ich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden soll.
Nun endlich scheint eine Stelle gefunden zu sein.
Der Rentenversicherungsträger ist mit im Boot und wird die Einarbeitungszeit, bzw die Weiterbildungskurse, die nötig sind finanziell übernehmen.
Nun will mein Arbeitgeber mich eine Entgeltstufe niedriger eingruppieren.
Ist das zulässig? Immerhin übernimmt ja die Rentenversicherung schon einen ganzen Batzen an Kosten. Und ich habe es mir ja nicht ausgesucht, daß ich aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitstelle wechseln muß.
Wer kann mir weiterhelfen????
Danke im voraus.
Regine