Umsetzung eines Behinderten mit Rückgruppierung zulässig ?
#1

Kann ein AG eine behinderte Person (derzeit 40 GdB), die er schon über 20 Jahre beschäftigt, aufgrund der Behinderung auf einen anderen Arbeitsplatz umsetzen UND deshalb eine Gehaltsstufe zurückgruppieren ? Ich dachte, dass er zunächst prüfen muss, ob er einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, bei welchem die Behinderte gut eingesetzt werden kann. In einer großen Behörde von über 1000 Mitarbeitern sollte das eigentlich kein Problem sein. Gibt es hierzu §§ im TVÖD? Oder zählt noch der BAT, wenn ja welche §§ kämen in Betracht? Ich kann dazu nichts finden. Sieht TVÖD und oder BAT eine Verdienstsicherung vor?
Oder gilt dies erst bei Schwerbehinderung und wenn ja, gibt es dazu einen § im TVÖD?
AGG und Integrationsvereinbarung kenne ich schon. Letztere bezieht sich aber fast nur auf Schwerbehinderte.
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