Umorganisation von Teilen der Dienststelle
#1

Hallo zusammen,

die Dienststelle (Kommune) plant eine Umorganisation des Fachbereiches Planen und Bauen, an dem auch der Betriebshof angesiedelt ist. Nach gründlicher Recherche ist aufgefallen, dass es im Betriebshof keine Sachgebietsleiter (z.B. Vorarbeiter für Straßenbau) mehr geben soll, aber 2 Unterabteilungen. Der Personalrat ist gebeten worden, dieser Maßnahme zuzustimmen, obwohl geschrieben wurde, dass die Umorganisation unter das Direktionsrecht fällt.

Kann der PR (LPVG Baden-Württemberg) zur Umorga überhaupt einen Beschluss fassen? Wie kann verhindert werden, dass durch den offiziellen Wegfall von Tätigkeitsmerkmalen (Sachgebietsleiter gibt es nicht mehr) die Wertigkeit und somit die Bezahlung der Sachgebietsleiter geschmälert wird?

Bitte nennen Sie auch entsprechende Paragraphen....

Danke für Ihre Rückmeldungen und


mit freundlichen Grüßen aus dem Schwabenländle
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#2

"Kann der PR (LPVG Baden-Württemberg) zur Umorga überhaupt einen Beschluss fassen?"
Ja. Ohne Kenntnis der genauen Inhalte der Vorlage der Dienststelle lässt sich nicht einschätze welche Beteiligungsrechte der PR hat. Das ist aber nur relevant, wenn man versuchen will die Maßnahme zu verhindern.

"Wie kann verhindert werden, dass durch den offiziellen Wegfall von Tätigkeitsmerkmalen (Sachgebietsleiter gibt es nicht mehr) die Wertigkeit und somit die Bezahlung der Sachgebietleiter geschmälert wird?"
Für die aktuellen Sachgebietsleiter:
In dem man der Übertragung von Aufgaben einer niedrigeren Entgeltgruppe an diesen Personen ablehnt. Dazu braucht es eine Personalmaßname. Letztlich müsste auch die betroffene Person zustimmen. Eine einseitige Herabgruppierung ist nur in Ausnahmefällen über eine Änderungskündigung durchzusetzen.

Für die Zukunft: Der PR kann nicht durchsetzen, dass es Sachgebietsleiter gibt.
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