07.12.2021, 10:11
Hallo zusammen,
die Dienststelle (Kommune) plant eine Umorganisation des Fachbereiches Planen und Bauen, an dem auch der Betriebshof angesiedelt ist. Nach gründlicher Recherche ist aufgefallen, dass es im Betriebshof keine Sachgebietsleiter (z.B. Vorarbeiter für Straßenbau) mehr geben soll, aber 2 Unterabteilungen. Der Personalrat ist gebeten worden, dieser Maßnahme zuzustimmen, obwohl geschrieben wurde, dass die Umorganisation unter das Direktionsrecht fällt.
Kann der PR (LPVG Baden-Württemberg) zur Umorga überhaupt einen Beschluss fassen? Wie kann verhindert werden, dass durch den offiziellen Wegfall von Tätigkeitsmerkmalen (Sachgebietsleiter gibt es nicht mehr) die Wertigkeit und somit die Bezahlung der Sachgebietsleiter geschmälert wird?
Bitte nennen Sie auch entsprechende Paragraphen....
Danke für Ihre Rückmeldungen und
mit freundlichen Grüßen aus dem Schwabenländle
die Dienststelle (Kommune) plant eine Umorganisation des Fachbereiches Planen und Bauen, an dem auch der Betriebshof angesiedelt ist. Nach gründlicher Recherche ist aufgefallen, dass es im Betriebshof keine Sachgebietsleiter (z.B. Vorarbeiter für Straßenbau) mehr geben soll, aber 2 Unterabteilungen. Der Personalrat ist gebeten worden, dieser Maßnahme zuzustimmen, obwohl geschrieben wurde, dass die Umorganisation unter das Direktionsrecht fällt.
Kann der PR (LPVG Baden-Württemberg) zur Umorga überhaupt einen Beschluss fassen? Wie kann verhindert werden, dass durch den offiziellen Wegfall von Tätigkeitsmerkmalen (Sachgebietsleiter gibt es nicht mehr) die Wertigkeit und somit die Bezahlung der Sachgebietsleiter geschmälert wird?
Bitte nennen Sie auch entsprechende Paragraphen....
Danke für Ihre Rückmeldungen und
mit freundlichen Grüßen aus dem Schwabenländle