Übergeordnete Dienststelle in BW
#1

In unserer Gemeinde hat der Personalrat eine Anfrage beim Dienstherren gemacht  über die Einstellungen in der Zeiterfassung. Der Dienstherr möchte dies nicht beantworten. Nach Meinung des Personalrates ist dieses Thema aber Mitbestimmungspflichtig nach §74 (2)2  LPVG BW. Daher würde der PR den Dienstherren zwingen wollen diese Anfrage zu beantworten. Was ist in Baden Württemberg die übergeordnete Dienststelle bei einer Gemeinde?
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#2

Moinsen

..."die Einstellungen in der Zeiterfassung".....
Was genau ist hier gemeint? Ich kann mir aus Ihrer Fragestellung aktuell keinen Reim machen.

Danke
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