Teilzeitkraft im Personalrat
#1

Hallo,
ich bin in Teilzeit tätig und neu im Personalrat.
Dass ich Überstunden bekomme war mir klar.
Nun ist es so, dass meine Vorgesetzte und das Personalamt möchte, dass ich diese Überstunden extra notiere und dann in einem Jahr eine Woche dafür frei in den Sommerferien bekomme und meine Arbeit ein Ferienjobber übernimmt.
Da ich in der Regel anstelle von 20 Stunden pro Woche auf ca 30 bis 35 komme, wäre es mir lieber diese zeitnah abbauen zu können, da ich ja bewusst Teilzeit arbeite um noch Zeit für meine betagten Eltern zu haben.
Im LPVG anderer Bundesländer gibt es die Vorgabe Ausgleich innerhalb von 3 Monaten. Im LOVG BW habe ich bisher leider nichts konkretes gefunden. Nur dehnbarer Begriff. Freizeitausgleich im selben Umfang.
Danke schonmal für eure Antworten
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#2

Hallo,
ich gehe einmal davon aus, dass es einen Tarifvertrag gibt! Die dortige Regelung ist doch bindend.
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#3

Laut Tarifvertrag sind für Teilzeitkräfte keine Überstunden vorgesehen. Aber gilt dies auch, wenn die Überstunden ausschließlich durch Personalratstätigkeiten entstehen?
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#4

Hallo,
aber Du willst doch nicht sagen, dass aufgrund der Personalratsarbeit wöchentlich über 10 - 15 Mehrstunden anfallen.
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#5

Die Sitzungen sind außerhalb meiner üblichen Arbeitszeit wöchentlich 4 Stunden und da gerade Erzieher ohne Ende gesucht werden und ich bei Vorstellungsgesprächen dabei bin kommen da auch im Schnitt nochmal 6 dazu... dann noch Gratulationen, Begehungen usw... also sind es bisher im Durchschnitt genau 13 pro Woche...
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#6

Hier kommt es auf die Details der Arbeitszeitregelung an. Gibt es Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit? Gibt es Arbeitszeitkonten?
Betriff das Problem nur dich oder auch weitere PR-Mitglieder? Hier sollte ggf. der Personalrat oder der/Die Personalratsvorsitzende mit der Dienststelle eine Lösung suchen. Wenn der Arbeitgeber nicht einsichtig ist muss man ggf. ein wenig die Instrumente PR nutzen.
Man könnte auch prüfen ob sich eine andere Lage der Personalratssitzung anbieten würde.


Gratulationen dürften allerdings nicht zu den Aufgaben eines Personalrates gehören welche eine Freistellung von der Arbeit erlauben würden. Wenn der Arbeitgeber will könnte er dies abmahnen und die entsprechenden Zeiten auch abziehen.
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#7

wie oben schon erwähnt sind bei Teilzeitkräften (wie ich ) keine Überstunden vorgesehen noch erwünscht sind... auch Regelung durch tvöd... laut tvöd müsste es expliziert im Vertrag stehen Überstunden möglich!
Da ich nur abends arbeite bringt auch eine Verlegung der Sitzungen nichts.. da meine Kollegen bestimmt nicht abends um 20:00 Uhr zur Sitzung kommen möchten.
Die Gratulationen sind vom Arbeitgeber gewünscht... der Personalrat soll zu Dienst Jubiläum, runden Geburtstag, Heirat etc gratulieren und bei Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen krank sind macht der Personalrat einen Besuch außer der erkrankte wünscht dies nicht!
Fakt ist nun, ich bin die einzige Teilzeitkraft von 300 Beschäftigten mit Überstunden. Und meine Kollegen im Personalrat sind alle neu und haben genauso viel Ahnung wie ich..
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#8

Gibt's es vielleicht eine Dienstvereinbarung, die die Arbeitszeit regelt?
übrigens... viele Arbeitgeber scheuen den Begriff "Überstunden", denn dafür sind ggf. Zulagen zu gewähren, oft sind es nur in einem bestimmten Rahmen geregelte "Mehrstunden" z. B. bei Gleitzeit.
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#9

Es gibt keine dienstvereinbarung. Ich bin die einzige mit Überstunden von 300 Beschäftigten und diese ausschließlich durch personslratstätigkeit.
Die Frage war vielmehr ob mein Arbeitgeber verlangen kann, das ich diese ein ganzes Jahr ansammle um sie dann am Stück zu nehmen.
Ich arbeite ja nicht aus Spaß an der Freude Teilzeit sondern um mich um meine betagten Eltern kümmern zu können.
Dauerhafte Überstunden ohne Ausgleich wieder sprechen doch der Rechtslage und dem Sinn der Teilzeit.
Gibt es hier keinen, der mir eine konkrete Auskunft geben kann, wie es sich verhält?
Es gibt dich auch die Rechtssprechung, dass dauerhafte Überstunden zu einer Vertragsänderung mit den erhöhten Arbeitsstunden irgendwann anstehen. Dagegen steht aber auch, dass eine Erhöhung der Arbeitsstunden durch persinalratsstunden aufgrund des Bevorzugung-und benachteiligungsgesetzes nicht erlaubt sind.
Meine Kollegen und ich im Personalrat können nicht weiter, da ich auch von Verdi nur die Aussage bekomme, der Vertrag ändert sich irgendwann automatisch von einer 20 auf 30 stundenwoche, was ich auf keinen Fall will... wie gesagt betagte pflegebedürftige Eltern!
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#10

Problem ist, dass nach § 6 (2) TVöD der Zeitraum zur Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit 1 Jahr ist. Allerdings besteht bei 300 h Plusstunden durchaus ein Handlungsbedarf. Da muss man als Personalrat halt aktiv werden. Wenn man es nicht kann sollte man Fortbildungen besuchen. Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist eine andere Lösung zu suchen sollte der Personalrat sich sachkundigen Rat auf Kosten des Arbeitgebers suchen. (Achtung bei dem Beschluss muss man genau aufpassen. GGf. von eurer Gewerkschaft beraten lassen.)

Eine schnelle Lösung für die Zukunft könnte die Verteilung der Freistellungen sein.
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#11

(09.08.2019, 10:55)Gast schrieb:  Es gibt keine dienstvereinbarung. Ich bin die einzige mit Überstunden von 300 Beschäftigten und diese ausschließlich durch personslratstätigkeit.
Die Frage war vielmehr ob mein Arbeitgeber verlangen kann, das ich diese ein ganzes Jahr ansammle um sie dann am Stück zu nehmen.
Ich arbeite ja nicht aus Spaß an der Freude Teilzeit sondern um mich um meine betagten Eltern kümmern zu können.
Dauerhafte Überstunden ohne Ausgleich wieder sprechen doch der Rechtslage und dem Sinn der Teilzeit.
Gibt es hier keinen, der mir eine konkrete Auskunft geben kann, wie es sich verhält?
Es gibt dich auch die Rechtssprechung, dass dauerhafte Überstunden zu einer Vertragsänderung mit den erhöhten Arbeitsstunden irgendwann anstehen. Dagegen steht aber auch, dass eine Erhöhung der Arbeitsstunden durch persinalratsstunden aufgrund des Bevorzugung-und benachteiligungsgesetzes nicht erlaubt sind.
Meine Kollegen und ich im Personalrat können nicht weiter, da ich auch von Verdi nur die Aussage bekomme, der Vertrag ändert sich irgendwann automatisch von einer 20 auf 30 stundenwoche, was ich auf keinen Fall will... wie gesagt betagte pflegebedürftige Eltern!

Hallo,
ich kann Dich ja verstehen. aber Kritik gegenüber denen, die dir helfen wollen, ist hier wohl nicht angebracht. Eine verbindliche Rechtsauskunft wirst Du hier nicht erhalten. Diese wäre ja auch nicht zulässig, da die meistens Nutzer wohl keine Rechtsausbildung besitzen. Der letzte Hinweis ist doch ganz gut. Lasst Euch doch rechtlich beraten, wenn Gespräche mit der Dienststellenleitung nicht bringen. Personalratsarbeit ist eben nicht immer leicht und ggf. muss man auch mal selbst erkennen, dass man dadurch überlastet wird und ggf. seine Konsequenzen ziehen. Obwohl ich immer noch nicht verstehe, warum nur bei Dir diese Überstunden anfallen. Besteht Euer Personalrat nur aus einer Person?
Nicht gleich den Mut verlieren! Frag doch mal Deine Dienststelle nach der konkreten Rechtsgrundlage. Damit wissen wir dann vielleicht mehr!
LG
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#12

Hallo,
Google einmal "was sind Überstunden tvöd vka"
Du redest immer von Überstunden.
Welche Rechtsgrundlage nennt Dir denn Dein Arbeitgeber für seinen Vorschlag, den ich einfach ablehnen würde.
Teilt Ihr Euch die Ausgaben im Personalrat nicht aus oder warum fallen nur bei Dir Mehrstunden an?
LG
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#13

(13.08.2019, 09:32)Gast schrieb:  Hallo,
Google einmal "was sind Überstunden tvöd vka"
Du redest immer von Überstunden.
Welche Rechtsgrundlage nennt Dir denn Dein Arbeitgeber für seinen Vorschlag, den ich einfach ablehnen würde.
Teilt Ihr Euch die Ausgaben im Personalrat nicht aus oder warum fallen nur bei Dir Mehrstunden an?
LG

Hallo,
Schreibfehler, sorry
"Teil Ihr Euch die Aufgaben im Personalrat nicht auf oder ......"
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#14

Es ist ganz klar im LPVG geregelt. Schau mal Benachteiligung und Mehrarbeit. Ich kann Dir den § gerade nicht sagen ist aber drin.
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#15

Hallo,
erst einmal: welches LPVG? Nur wenn man das weiß, kann man den entsprechenden § nennen.
Überstunden unterliegen grundsätzlich der Mitbestimmung.
Daher ist die Frage berechtigt: sind es Überstunden oder geleistete Mehrstunden? Dafür müsste es doch in der Dienststelle eine geltende Regelung geben.
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