Teilzeitbeschäftigung nach § 11 TVöD
#1

Ich habe Fragen zu den Regelungen der Teilzeitbeschäftigung in § 11 TVöD. Wie ist die Regelung aus Ihrer Sicht zu interpretieren?

Insbesondere interessiert mich:
- Sehe ich das richtig, dass Satz 1 den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung an sich, Satz 2 den Antrag auf Befristung der Teilzeitbeschäftigung regelt?
- Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Befristung nach Satz 2 ablehnen, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 einig sind?
- Stimmt es, dass nach Ablauf der Befristung automatisch wieder ein Vollzeit-Job entsteht?
- Wie ist der Satz 3 zu verstehen? MUSS der Arbeitgeber dem Verlängerungsantrag des Arbeitnehmers zustimmen oder KANN er zustimmen?


Vielen Dank im Voraus!
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