Teilzeit nach § 69 LBG
#1

Hallo,

welche Frist bzw. wie lange vor Aufnahme der Teilzeitbeschäftigung muss der Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gestellt werden. Im § 69 LBG finde ich hierzu keine Information.
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#2

Welches Bundesland?
Daneben spielt es ggf. eine Rolle ob es um Lehrkräfte geht.
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#3

Es handelt sich um eine Kommunalbeamtin in Baden-Württemberg.
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#4

Soweit erkennbar gibt es keine Frist.
Die Beamtin muss den Antrag so früh wie möglich stellen.
Die Behörde zu schnell wie möglich bearbeiten.
Wenn der Antrag sehr kurzfristig gestellt wird erhöht sich das Risiko, dass (zwingende) dienstliche Belange dagegen sprechen.
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