Teilzeit als Lehrkraft
#1

Ich werde im Anschluss an meine Elternzeit wieder Teilzeit als Lehrkraft einsteigen. Ist es gesetzlich festgeschrieben, dass ich zu mind. 50% wieder einsteigen muss? (Dies ist nämlich auf unserem Antragsformular so vermerkt. Ich finde dazu jedoch keine Rechtsgrundlage und würde aufgrund meiner familiären Situation gerne geringer beschäftigt sein.)
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#2

Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis mit Verbeamtung?
Bei Beamten bestehen besondere Hürden für unterhälftige Teilzeitbeschäftigung.
Bei Tarifbeschäftigten gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Manche Behörden sehen grundsätzlich nicht unter 50% vor. Aber dies hat keine gesetzliche Grundlage und ein entsprechender Wunsch muss im Einzelfall geprüft werden.
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