Teilnahmepflicht an Betriebsausflügen
#1

Hallo,

auf unseren Betriebsausflügen, offiziell Teambuilding genannt, wird gerne und reichlich Alkohol getrunken. Vom Grundsatz ist es mir egal, wenn andere Alkohol trinken. Früher habe ich auch mitgetrunken.

Aber es kommt durch den Alkohol und die dadurch "gelösten Zungen" immer wieder zu Sticheleien und Provokationen mir und anderen gegenüber, was ich mir nicht mehr antun möchte.

Ich habe auch die Sorge, einmal ungehalten auf diese Sprüche zu reagieren und dadurch dann eine Abmahnung zu verursachen. Mit sowas ist man bei uns schnell dabei.

Bin ich in irgendeiner Weise verpflichtet, an solchen Ausflügen / Teambuildings teilzunehmen? Woran kann man festmachen, wann man verpflichtet ist teilzunehmen und wann nicht?

Viele Grüße
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#2

"Woran kann man festmachen, wann man verpflichtet ist teilzunehmen und wann nicht?"
An der Einladung. Daran ob die Kosten der Arbeitgeber trägt, welche Regelungen er zur Arbeitszeit trifft. Man fragt den Arbeitgeber.

Betriebsausflüge sind regelmäßig keine Pflichtveranstaltungen. Bei Teambuilding kann es unterschiedlich sein. Eine Veranstaltung mit Alkoholausschank wird selten als Pflichtveranstaltung ausgestaltet werden können.

". Mit sowas ist man bei uns schnell dabei."
Warum werden denn die Personen die alkoholisiert sticheln und provozieren nicht abgemahnt?
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#3

Danke.

Ich glaube, dass es offiziell nicht erlaubt ist, Alkohol zu trinken. Inoffiziell wird das aber geduldet bzw. sogar gewünscht. Man gilt als uncool und spießig, wenn man da nicht mittrinkt.

Warum die Personen, die alkoholisiert sticheln und provozieren nicht abgemahnt werden?
Manche können sich bei uns alles erlauben, andere "hängt man" schon bei Kleinigkeiten. Der berühmte Nasenfaktor halt.

All das sind auch Gründe, warum ich einfach keine Lust mehr auf diese Alibi-Veranstaltungen habe.
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