Teildienstfähigkeit und Beihilfeanspruch
#1

Ich bin momentan aus gesundheitlichen Gründen teildienstfähig und werde voraussichtlich auch nicht mehr die Volldienstfähigkeit erlangen. Bis September sind noch 2 meiner Kinder über mich krankenversichert. Eine Tochter ist ab 01.10.2026 erwerbstätig.
Bis Ende September ist mein Beihilfeanspruch 70 %, für die Kinder 80 %. Da ich ab Oktober lediglich ein Kind über mich versichere, muss ich mich wieder zu 50 % privat krankenversichern. Das erhöht meine Ausgaben schon enorm. Bleibt für mein Kind die Regelung 80 % Beihilfe und 20 % Krankenversicherung bestehen?
Sieht die Beihilfeverordnung NRW eine Ausnahme bei Teildienstfähigkeit vor, so dass mein Beihilfeanspruch bei 70 % bleibt? Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Ich lebe in NRW.
Zitieren
#2

"Bleibt für mein Kind die Regelung 80 % Beihilfe und 20 % Krankenversicherung bestehen?"
Ja.

"Sieht die Beihilfeverordnung NRW eine Ausnahme bei Teildienstfähigkeit vor, so dass mein Beihilfeanspruch bei 70 % bleibt? "
Nein
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst