Beihilfeanspruch vs. Beiträge zur PV
#1

Guten Morgen aus dem Norden,

ich bin Beamter des Bundes und beihilfeberechtigt, Restkostenversicherung besteht. Meine Frau übt nun einen Minijob aus, aktuell 450 € (ab Okt. 520 €) und zahlt ihre Beträge zur GKV und PV freiwillig aus eigener Tasche. Meine Bezüge werden natürlich berücksichtigt.
Meine Frage:
Meine Frau hat einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%, wird aber in der GKV bei der PV mit aktuell 3,05 % berücksichtigt, obwohl m. E. bei einem bestehenden Anspruch auf Beihilfe, die Hälfte anzusetzen wäre (1,525 %). Nachfragen bei verschiedenen KK waren insofern lustig, dass mir das Keiner erklären konnte. Es wird immer auf § 28 Abs. 2 SGB XI verwiesen und dem Hinweis, dass dies erst bei Eintritt der Leistung berücksichtigt wird. Ich meine, ich zahle ja auch Versicherungsbeiträge für andere Dinge, obwohl ich aktuell keine Leistung in Anspruch nehme. Was ist denn das für eine Erklärung? Entweder es besteht Anspruch auf Beihilfe oder nicht. Die Erklärung blieb man mir bis heute schuldig. Selbst die Beihilfestelle möchte hier keine Aussage treffen und kann mir noch nicht einmal attestieren, dass meine Frau Anspruch auf Beihilfe besitzt (ergibt sich aus ihrem Status…). Ich mache den Damen am Telefon ja keinen Vorwurf, aber dass mir das überhaupt nicht zufriedenstellend erklärt werden kann, verwundert mich eine wenig. Auch interessant: Die Techniker würde bei Wechsel 1,525 % ansetzen, die AOK 3,05 % bleiben. Ich bin ein wenig verwirrt, wobei die Antwort sicherlich ganz einfach ist, wenn man sie weiß.

Hier mal ein Beispiel einer Krankenkasse:
"Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung. (Wert für das Jahr 2022)."

Bitte erleuchtet mich, es ist Freitag.
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#2

Guten Morgen,

nach 4 Woche keine Reaktion, das ist schade.
Habe aktuell zur Techniker gewechselt und siehe da, 1,525%...
Verstehen kann ich es jedoch nicht.

Schönes WoE
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