Tarifvertrag TVÖD-AL II- Berufserfahrung
#1

Mein Arbeitgeber hat eine Stelle mit Vergütungsgruppe 9 b ausgeschrieben. Er fordert als Qualifikation u.a. Eine abgeschlossene Ausbildung zum verwaltungsfachangestellten oder einen erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I i.V.m. Mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie die zwingende Bereitschaft den Angestelltenlehrgang II nach erfolgreicher Einarbeitung zu absolvieren. 
Er hätte auf Nachfrage mitgeteilt, dass man zwingend den Angestelltenlehrgang II absolvieren muss, auch wenn man schon 30 Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeitet und den AL I und die Verwaltungsausbildung abgeschlossen hat. 
Kann das sein? 
Hier gilt doch die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder nicht? Kann er davon abweichen?
Zitieren
#2

Die Befreiung gilt nur für die Eingruppierung. Ist eine Stelle mit A II als Voraussetzung ausgeschrieben und keine Öffnung vorgesehen, muss die Ausbildung vorhanden sein, um im Auswahlverfahren berücksichtigt zu werden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Urlaubsabgeltung Tarifvertrag TVöD
- TVÖD EG5 Frage zur Eingruppierung nach TVöD (Anerkennung Berufserfahrung)
- Anerkennung Berufserfahrung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst