17.03.2026, 16:15
Mein Arbeitgeber hat eine Stelle mit Vergütungsgruppe 9 b ausgeschrieben. Er fordert als Qualifikation u.a. Eine abgeschlossene Ausbildung zum verwaltungsfachangestellten oder einen erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang I i.V.m. Mehrjähriger Berufserfahrung im Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie die zwingende Bereitschaft den Angestelltenlehrgang II nach erfolgreicher Einarbeitung zu absolvieren.
Er hätte auf Nachfrage mitgeteilt, dass man zwingend den Angestelltenlehrgang II absolvieren muss, auch wenn man schon 30 Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeitet und den AL I und die Verwaltungsausbildung abgeschlossen hat.
Kann das sein?
Hier gilt doch die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder nicht? Kann er davon abweichen?
Er hätte auf Nachfrage mitgeteilt, dass man zwingend den Angestelltenlehrgang II absolvieren muss, auch wenn man schon 30 Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeitet und den AL I und die Verwaltungsausbildung abgeschlossen hat.
Kann das sein?
Hier gilt doch die Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht oder nicht? Kann er davon abweichen?


