Tarifpflicht ab September 2022
#1

Mein Arbeitgeber muss jetzt Tariflohn einführen. Darf er weniger Brutto zahlen als bisher, dafür einen Ausgleich als Sonderzahlung?
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#2

Moin,

das wird niemand ohne den konkreten Arbeitsvertrag und nähere Umstände zum Tarifvertrag (wie entsteht die Tarifbindung, welcher Tarifvertrag) seriös beantworten können.

Grüße
1887
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#3

Es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Man kann nicht schlechter gestellt werden als im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn man sich nicht auf eine Änderung des Arbeitsvertrags einigt, bleibt es beim bisherigen Gehalt. Ggf. wird es dann beim aktuellen Gehalt bleiben bis der Tariflohn daran vorbeigezogen ist. Vermutlich spätestens dann wird man sich einigen oder der Arbeitgeber sagt dann Pech gehabt.
Es ist eine normale Lösung, dass man in einem solchen Fall das tarifliche Gehalt und eine Besitzstandszulage vereinbart. Spannend ist dann, ob die Besitzstandszulage sich bei Tariferhöhungen verringert, gleich bleibt oder sogar mit den Tariferhöhungen ansteigt. Muss man halt entsprechend vereinbaren.
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