Ich bin eine langjährige Erzieherin und wollte mal nachfragen wie es bei uns mit der Gehaltserhöhung und den 2 Zusatzurlaubstagen aussieht. Ich werde nach TVÖD der Länder bezahlt. LG.Carola
Da es einen "TVÖD der Länder" nicht gibt, ist wohl der "TV-L" gemeint. Die aktuelle Tarifeinigung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienst betrifft jedoch den "kommunalen Bereich" (TVöD VKA), und damit Arbeitsverhältnisse mit kommunalen Arbeitgebern, auf die der TVöD VKA anwendbar ist. Die nächste Gehaltserhöhung im Bereich des TV-L findet zum 1.12.2022 statt (+2,8 %), siehe entsprechende Tarifeinigung vom 29.11.2021, siehe: https://www.tdl-online.de/fileadmin/down...ahlung.pdf
Also immer schön TVöD und TV-L unterscheiden; das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch gar nichts zu tun.