Tariferhöhung bei Vertrag angelehnt an TVöD
#1

Hallo,

ich wechsle zum 1.3.24 meine Stelle. Im Arbeitsvertrag ist ein Bruttogehalt festgeschrieben (keine Stufe) und er ist angelehnt an den TVöD. Ausgenommen sind die Klauseln zu den Sonderzahlungen.
Ab 1.3.24 gilt ja die Tariferhöhung, die 2023 beschlossen wurde. Gilt die dann auch für das dort festgehaltene Gehalt oder wird erst die nächste Tariferhöhung greifen?
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#2

Wie sieht die Klausel zur Anlehnung an dem TVöD aus (Wortlaut)?
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#3

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Dienstverhältnis
- nach den Vorschriften des Tarif- und Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst (TVÖD) in seiner jeweils geltenden Fassung
- nach den den TVÖD ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträgen bzw. sonst geltenden Vorschriften,
- nach den dem TVÖD vorgehenden oder ergänzenden Vorschriften.
(2) §§ 12-20, 3 23, § 24-25, des TVÖD, der TÜV-VKA und etwaiger Regelungen für sonstige Zuwendungen finden keine Anwendung.
(3) Wenn für die Anwendung der geltenden Vorschriften vergleichsweise eine bestimmte Vergütungsgruppe herangezogen werden muss, ist dies die Enttgeltgruppe 11 TVÖD.
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#4

noch ergänzend unter §3:
Die Vergütung wird den jeweils zwischen den TVÖD-Tarifpartnern vereinbarten Tariferhöhungen angepasst. Die Erhöhung (Zeitpunkt und Umfang) richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Regelungen.
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#5

Dann wäre m.E. das Gehalt ab 1.3.2024 entsprechend zu erhöhen.
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#6

Die Arbeitsvertragsvereinbarung bedeutet z.B. dass keine Stufensteigerungen erfolgen und keine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gezahlt wird, weil die entsprechende tarifliche Regelung ausgeschlossen ist.
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