Tarif für Körperschaften des öffentlichen Rechts (Berufskammern)
#1

Zu welchem Tarifvertrag (TVöD Bund, VKA etc.) gehören Körperschaften des öffentlichen Rechts und welche Entgelttabelle gilt für die Beschäftigten (nicht für Beamte)? 
Konkret frage ich hier nach den Kammern als Interessenvertreter für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in Bayern.

Wie wird ein Personalsachbearbeiter aktuell noch ohne Abschluss des Personalfachkaufmanns mit fünf Jahren Erfahrung und alleinige Verantwortung eingestuft?

Es ist nämlich für ein Vorstellungsgespräch und  zuvor hatte ich noch nie einen Tarifvertrag. Danke für die Unterstützung
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#2

da müssen Sie schon konkreter werden
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#3

Sie meinen genau?
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#4

Im allgemeinen unterfallen die genannten Einrichtungen nicht einem bestimmten Tarifvertrag, da sie nicht zwingend Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind (also zumeist keine Tarifbindung). Manche Körperschaften wenden den TV-L an, manche den TVöD, manche lehnen sich nur an einen der beiden Tarifverträge an, ohne ihn vollständig anzuwenden ...
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#5

Ist es die gleiche Tabelle wie öffentlicher Dienst?
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#6

Wenn die Körperschaft den TVöD anwendet, ist es auch die Entgelttabelle des TVöD (entweder in der Fassung VKA oder Bund). Es gibt natürlich auch noch andere Tarifverträge, die von Körperschaften angewendet werden. Dann ist es eine andere Tabelle.
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