Wird Schulsozialarbeit im München bei S15 eigruppiert? Wo wird Schulsozialarbeit eingruppiert? Haben die freien Träger das Recht, weniger zu zahlen, weil sie z.B. sagen, sie zahlen ihren Haustarif?
Entscheidend ist, was ein freier Träger im Arbeitsvertrag mit seinen Arbeitnehmern vereinbart. Entscheidend ist also erstmal, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.
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Eine E 15 kann ich mir in der Schulsozialarbeit nur dann als erreichbar vorstellen, wenn sie mit Leitungsaufgaben verbunden ist.
Wie kommen Sie auf „E“ 15?