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ich habe mal eine Frage zum Tagesabschluss in der Doppik.
Welche Konten werden von Euch in den Tagesabschluss geschlüsselt?
Auf jedem Fall gehören für mich die Liquiden Mittel Bank und Kasse dazu.
Weiterhin sehe ich, dass die Konten der Finanzrechnung mit dazu gehören.
Werden von Euch auch die Konten (Mitbuchrollen) öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen bzw. die privatrechtlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einbezogen. Dieses gilt auch für die Konten auf der Passivseite Verbindlichkeiten auf Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Transferleistungen und sonstige Verbindlichkeiten.
Vielen Dank im Voraus für Euro zahlreichen Antworten.
Gruß
Detlef
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Hallo,
wir (Nds.) richten uns nach § 40 Abs. 6 GemHKVO, wonach die Zahlungsmittelkonten an jedem Buchungstag mit den Bankkonten abzugleichen sind.
Zahlungsmittelkonten sind gem. Nds. Kontenrahmen alle Konten mit 17xxx. Im Tagesabschluss werden diese Konten differenziert und aufgeschlüsselt nach Anfangsbestand, Tageseinnahmen /-ausgaben, Bestand Zeitbuch, Barbestand, Schwebeposten und Differenzen.
Konten der Finanzrechnung (7xxxx) werden nicht aufgeführt. Auch Forderungen etc. sind nicht gesetzlich gefordert und gehören da nicht hinein.
Übrigens führe ich auch die Kassenaufsichtsprüfungen durch und habe mir dafür eine Routine (auszufüllender Vordruck inkl. Nachweise bzw. Anlagen wie Tagesabschluss, Kontoauszüge etc.) angelegt. Bei Bedarf bitte PN.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael