Bleibe ich in meiner Entgeldstufe, wenn ich mich beim selben Arbeitgeber auf eine höhergruppierte Stelle bewerbe?
Nicht zwingend. Die Zuordnung hängt von der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe ab. Bei einer Höhergruppierung erfolgt die Eingruppierung in diejenige Stufe der höheren Entgeltgruppe, deren Tabellenentgelt mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt zuzüglich 100 € entspricht (§ 17 Abs. 4 TV-L). Die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Stufe neu. Erfolgt eine Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen hinweg, ist jeder Schritt einzeln zu berechnen.